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KostenübernahmeHeilpädagogische Förderung kann für Vorschulkinder über die Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) vom zuständigen Bezirk übernommen werden. Für Schulkinder/Jugendliche werden die Kosten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) vom zuständigen Landkreis/Stadt (Sozial- bzw. Jugendamt), nach Antragsstellung, übernommen. Die Kostenübernahme ist einkommensunabhängig. Vorraussetzung für eine Kostenübernahme ist ein heilpädagogischer Behandlungsplan (von mir zu erstellen nach einem ersten Kontakt) und ein Gutachten. Dieses kann im Vorschulalter durch einen Kinder- und Jugendarzt erstellt werden. Im Schulalter muss das Gutachten durch eine der folgenden Institutionen erstellt werden:
und zwei Punkte unbedingt enthalten:
Adressen und Telefonnummern entsprechender Fachärzte und Facheinrichtungen erhalten sie in meiner Praxis. |
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